Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Camps des Kompetenzzentrums Sport des Amtes für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär des Kantons Bern (KS)

 

Geltungsbereich der AGB

  1. Die vorliegenden AGB gelten für alle Teilnehmenden in Camps, welche das KS veranstaltet.
  2. Die AGB beruhen auf Schweizer Recht und gelten in der Schweiz und im Ausland, sofern die Parteien sie ausdrücklich anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von beiden Parteien schriftlich vereinbart werden.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein/werden oder die AGB eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

 

Anmeldung, Campregeln und Teilnahmegebühren

  1. Unmittelbar nach der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden die Anmeldebestätigung. Die AGB werden bei der Anmeldung bestätigt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmenden aus den Kantonen Bern werden prioritär behandelt. In jedem Camp wird eine Warteliste geführt.
  2. Die Einladung wird per Mail in der Regel drei Wochen vor dem Campbeginn verschickt.
  3. Die Kinder und Jugendlichen müssen sich im Camp an die untenstehenden Regeln und die Campcharta, sowie die Verhaltensanweisungen der Campleitung halten:
    • Mädchen und Knaben schlafen getrennt.
    • Damit die Nachtruhe nicht gestört wird, werden alle elektronischen Geräte am Abend von der Campleitung eingezogen. Am nächsten Morgen werden die Geräte wieder zurückgegeben. Den genauen Zeitpunkt der Abgabe wird von der Campleitung bestimmt.
    • Alkoholgenuss, Rauchen und Drogenkonsum sind während der ganzen Lagerdauer untersagt.
  4. Wer diese Regeln verletzt oder Anweisungen der Campleitung nicht befolgt, wird umgehend aus dem Camp entlassen und muss von einer erziehungsberechtigten Person abgeholt werden.
    Darüber hinaus sind die Teilnehmenden für Sachschäden an dem Chalet oder das absichtliche Auslösen des Feueralarms verantwortlich und müssen für die Folgen aufkommen.
  5. Die Teilnahmegebühren sind je nach Camp unterschiedlich und sind in den Camp-ausschreibungen vermerkt. Die Gebühren gelten, wenn nichts anderes vermerkt, für Teilnehmende aus allen Kantonen. Sie gelten immer für eine Person. Die Teilnahmegebühren werden bei der Anmeldung mittels Kreditkarte oder Postcard direkt bezahlt.
  6. Für Kinder und Jugendliche anderer Kantone erhöht sich der Preis um CHF 100.-.

 

Anreise

  1. Die Reisekosten gehen, wenn nicht anders vermerkt, zu Lasten der Teilnehmenden.

 

Bedingungen für die Durchführung der Camps

  1. Das KS behält sich vor, die Campleitenden zu wechseln und Änderungen im Ablauf und beim Inhalt des Camps vorzunehmen.
  2. Das KS haftet für ihr vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten. Jegliche darüber hinaus gehende Haftung wird ausdrücklich wegbedungen.
  3. Der Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden.
  4. Es wird jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden abgelehnt.
  5. Die Rega unterstützt die sportliche Betätigung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen des Bundesamt für Sport (BASPO) betriebenen Sportförderprogramms Jugend und Sport (J+S). Die Teilnehmer eines J+S-Anlasses gelten während des Camps als Gönner der Rega. Dies bedeutet, dass sämtliche Rettungseinsätze für J+S-Teilnehmer finanziell gleich behandelt werden wie bei einer Rega-Gönnerschaft.Im Gegenzug ist die Rega berechtigt, den Teilnehmenden ab dem 18 Lebensjahr Werbematerial zuzustellen. Diese Regelung zählt für alle bei J+S angemeldeten Camps und ist obligatorisch und kostenlos. Nicht J+S-Camps werden in der Ausschreibung vermerkt.
 

Absage, Verschiebung und Abbruch der Camps

  1. Wird ein Camp durch eine Teilnehmende oder einen Teilnehmenden abgebrochen, werden keine Campkosten zurückerstattet. Können zwingende Gründe (siehe Artikel VI. Abs. 3.) geltend gemacht werden, so werden die Campkosten anteilsmässig gemäss den bereits bezogenen Leistungen verrechnet.
  2. Meldet sich eine Teilnehmende oder ein Teilnehmender kurzfristig (weniger als ein Monat vor Campbeginn) ohne zwingenden Grund (siehe Artikel VI. Abs. 3.) ab oder bleibt unentschuldigt von der Veranstaltung fern, werden ihr oder ihm keine Campkosten zurückerstattet.
  3. Zwingende Gründe sind Unfall, Krankheit (Arztzeugnis in beiden Fällen zwingend) oder Fälle höherer Gewalt (bspw. Todesfall in der Familie). Abmeldungen müssen immer an folgende Mailadresse: sport.bsm@be.ch (Kompetenzzentrum Sport) erfolgen.
 

Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Das KS verpflichtet sich, die Grundsätze des Datenschutzrechts gemäss den geltenden rechtlichen Grundlagen zu befolgen, insbesondere Daten nicht an Dritte weiterzugeben (Ausnahme siehe Artikel V Abs. 4.). Hingegen speichert das KS Angaben wie Wohn- oder E-Mail-Adresse, um später Informationen über weitere Kurse zuzustellen.
  2. In den Camps werden Bild- und Tonaufnahmen gemacht, die in Publikationen des Kantons, Medienberichten oder den Social Media Kanälen veröffentlicht werden können. Teilnehmende, welche damit nicht einverstanden sind, haben dies der organisierenden Sportstelle vor dem Camp schriftlich mitzuteilen.

 

Gerichtsstand

1.    Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen AGB ist Bern.

 

Bern, Februar 2024